Prozessauftakt: Angeklagte geben Schumacher-Erpressung zu

16 Tage vor
Prozess in Wuppertal Angeklagte geben Schumacher-Erpressung zu

Stand: 10.12.2024 18:12 Uhr

Mit zwei Geständnissen hat der Prozess um die versuchte Erpressung der Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher begonnen. Die Angeklagten sollen gedroht haben, Fotos des Verunglückten zu veröffentlichen.

Auf der Anklagebank müssen sich drei 30 bis 53 Jahre alte Männer verantworten, von denen aber derzeit nur einer in Untersuchungshaft sitzt – als mutmaßlicher Haupttäter. Dem Mann aus Wuppertal wird versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, den beiden anderen Beihilfe dazu.

Erpresser wollten mehrere Millionen

In der Anklage heißt es, dass der Erpresser 15 Millionen Euro verlangt hat. Andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie im Darknet veröffentlicht.

Nach einer schweren Kopfverletzung bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schirmt die Familie Michael Schumacher konsequent ab. Es gibt praktisch keine Privatfotos oder Videos der Familie Schumacher, geschweige denn vom mehrmaligen Weltmeister selbst.

Hauptangeklagter und Sohn legen Geständnis ab

Der Hauptangeklagte Wuppertaler hat zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Der Hauptangeklagte gab zu, dass er private Bilder von Rennfahrer Michael Schumacher und seiner Familie hatte und diese - gegen Geld - zurückgeben wollte. Sein Sohn, einer der Nebenangeklagten, soll ihm dabei geholfen haben.

"Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut", sagte der 53-jährige Wuppertaler beim Prozessauftakt. Zum Anwalt, der Corinna Schumacher als Nebenklägerin vertritt, sagte er: "Richten sie der Familie bitte aus, dass es mir wirklich leidtut."

Ex-Sicherheitsmitarbeiter soll Fotos kopiert haben

Die Bilder will der Hauptangeklagte von einem Wülfrather bekommen haben. Der wegen Beihilfe ebenfalls angeklagte Mann war als Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens bei der Familie Schumacher beschäftigt. Dabei soll er im Auftrag der Familie Kopien von rund 1.500 privaten Bild- und Videodateien angefertigt haben. Das wurde von Schumacher-Managerin Sabine Kehm bestätigt - sie sprach von ihm als "während seiner Beschäftigung geschätzten Mitarbeiter". Den Auftrag habe er erhalten, weil er besonders technikaffin sei. 

Der Angeklagte aus Wülfrath mit seinem Verteidiger

In einer Erklärung, die der Mann durch seinen Anwalt verlesen ließ, berichtete er, dass er wegen eines Streits mit dem Chef der Sicherheitsfirma von den Schumachers abgezogen worden sei. Als er sein Zimmer räumen wollte, habe er es durchwühlt aufgefunden und festgestellt, dass die Festplatte mit den Fotos fehlte. Zu der Erpressung hat er keine Auskunft gegeben.

Auch Ex-Krankenschwester soll mitgeholfen haben

Der Hauptangeklagte behauptet in seinem Geständnis wiederum, dass die erpresste Summe anschließend durch drei geteilt werden sollte. Einen Teil sollte er bekommen, einen Teil der ehemalige Mitarbeiter der Schumacher-Familie und einen dritten Teil eine ehemalige Krankenschwester Schumachers, die in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Sie kam heute beim Prozess zum ersten Mal zur Sprache.

Laut Managerin Sabine Kehm sei die Frau unter anderem wegen schlechter Pflege entlassen worden. Der Hauptangeklagte sagte aus, dass die Krankenschwester Bilder besorgt haben soll. Ob sie diese auch selbst erstellt hat, ist unklar. Die Krankenschwester soll auch in einem engeren Verhältnis zum Angeklagten aus Wülfrath gestanden haben, so der Hauptangeklagte.

So tappten die mutmaßlichen Täter in die Falle

In mehreren Anrufen soll der Wuppertaler laut Anklage versucht haben, die 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen. Eine Mitarbeiterin der in der Schweiz lebenden Familie hatte als Beweis eine Probe des Materials verlangt. Diese war über eine technisch nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adresse geschickt worden. Der Schweizer Polizei sei es aber gelungen, die Nummer des Anrufers nach Kassel zurückzuverfolgen.

Familie Schumacher als Nebenkläger

Das Amtsgericht hat bestätigt, dass die Familie Schumacher als Nebenkläger im Prozess auftritt. Dies bedeutet, dass die Familie nicht nur passiv von der Verhandlung betroffen ist, sondern aktiv ihre Interessen vertreten kann. Corinna Schumacher war zum Prozessauftakt aber nicht im Gerichtssaal.

Disclaimer: Um die Privatsphäre der Familie Schumacher zu achten wird der WDR im Zuge der Prozessberichterstattung zu diesem Fall nicht wiedergeben, was die Angeklagten zum Inhalt der benannten Fotos sagen.

Unsere Quellen:

Reporterin vor Ort Nachrichtenagentur dpa

Westdeutscher Rundfunk

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