Lars Windhorst: Insolvenzgericht erlässt Haftbefehl gegen den Investor

Ihme-Zentrum in Hannover Insolvenzgericht erlässt Haftbefehl gegen Investor Lars Windhorst

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Haftbefehl gegen Lars Windhorst: Der Investor war zu einem Termin im Insolvenzverfahren gegen eine seiner Tochterfirmen nicht erschienen

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Beim Insolvenzverfahren rund um das Ihme-Zentrum in Hannover soll Investor Lars Windhorst eine Anhörung versäumt haben. Nun hat das Gericht einen Haftbefehl gegen ihn erlassen

Das Insolvenzgericht in Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst erlassen. Das sagte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover am Dienstag auf Anfrage. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die zahlungsunfähige Firma „Projekt IZ Hannover GmbH“ Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein. Windhorst, den das Gericht für den faktischen Geschäftsführer der GmbH hält, sei einem Anhörungstermin am 22. April unentschuldigt ferngeblieben. Das Gericht erließ daraufhin am 23. Mai den Haftbefehl gegen Widhorst. 

Inzwischen hat der umstrittene Finanzinvestor reagiert und gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt. Zunächst hatten mehrere Medien berichtet, darunter die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“. Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei. Der Haftbefehl sei ein „vom Gericht verhängtes Druckmittel“, das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch. Er sei dem Termin mit dem Hinweis ferngeblieben, dass er nicht Geschäftsführer des Unternehmens sei und deshalb nichts zu den Finanzströmen erklären könne. Darüber werde mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu sprechen sein. Die Beschwerde wird zunächst das Insolvenzgericht prüfen. Lehnt es diese ab und hält am Haftbefehl fest, entscheidet in nächster Instanz das Landgericht.

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Beschwerde: Kein Zeitpuffer für Windhorst

Auf Rückfrage teilte ein Sprecher des Amtsgerichts mit, dass die Beschwerde gegen den Haftbefehl keine aufschiebende Wirkung habe. Das bedeute, Windhorst könne von einem Gerichtsvollzieher, das ist ein Justizbeamter, verhaftet werden. Es sei möglich, dass Windhorst bis zu drei Wochen in ein Gefängnis müsse. Der Haft könne er entgehen, wenn er die Mitwirkungspflichten erfülle, also beispielsweise seine Bereitschaft erkläre, in dem Verfahren mit dem Gericht zusammenzuarbeiten. 

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Grund für den Ärger mit dem Gericht ist ein Insolvenzverfahren rund um ein Immobilienprojekt in Hannover: Das Ihme-Zentrum im Stadtteil Linden-Mitte ist ein großer Wohn- und Bürokomplex mit ehemaligem Einkaufszentrum. Die Immobilie ist zu einigen Teilen sanierungsbedürftig. Mit der Firma Projekt IZ Hannover GmbH war Lars Widhorst zeitweise ihr Haupteigentümer. 

Es ist nicht der erste Misserfolg von Lars Windhorst. Der Finanzinvestor wurde schon mehrfach von seinen Geldgebern vor Gericht gebracht, weil er seine Schulden nicht rechtzeitig bezahlen konnte. Bis 2022 hielt Windhorst auch Mehrheitsanteile am Berliner Fußballklub Hertha BSC, die er schließlich mit einem Millionenverlust verkaufte.

Am Mittwoch ist eine Pressekonferenz Windhorsts in Flensburg angekündigt, bei der allerdings über die Situation der Werften Flensburger Schiffbau-Gesellschaft gesprochen werden soll. In Schleswig-Holstein hatte der Finanzinvestor zwei Werften von FSG-Nobiskrug gekauft und versprochen, Arbeitsplätze zu erhalten und zu investieren.

dpa/ame

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