Ex-Hertha-Investor Lars Windhorst drohen drei Wochen Haft
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Weil er in einem Insolvenzverfahren seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein soll, hat das zuständige Gericht in Hannover einen Haftbefehl gegen Lars Windhorst angeordnet. Er hat inzwischen Beschwerde dagegen eingelegt.
Gegen den ehemaligen Finanzinvestor des Berliner Fußballvereins Hertha BSC, Lars Windhorst, liegt ein Haftbefehl vor. Das hat ein Sprecher des Amtsgerichts Hannover am Dienstag dem rbb bestätigt. Zuvor hatte darüber u.a. die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.
Dem Gerichtssprecher zufolge wurde der Haftbefehl durch die Insolvenzabteilung des Amtsgerichts angeordnet. Windhorst habe nach Auffassung des Gerichts seine Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren um die Projekt IZ (Ihme-Zentrum) Hannover GmbH verletzt, begründete der Gerichtssprecher den Schritt. Er habe diverse Unterlagen und auch Schlüssel des Unternehmens nicht ausgehändigt.
Windhorst hatte Teile des Unternehmens 2019 übernommen und wollte es sanieren. Er hielt von 2019 bis 2023 auch Anteile an Hertha BSC.
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Windhorst sei zwar nicht formal Geschäftsführer der Projekt IZ Hannover GmbH, sehr wohl aber faktischer Geschäftsführer dieser Gesellschaft, betonte der Gerichtssprecher. Als solcher habe er seine Mitwirkungspflichten verletzt. Einen Gerichtstermin im April habe er nicht wahrgenommen mit dem Hinweis, er sei nicht Geschäftsführer des Unternehmens und sei deshalb auch nicht zur Mitwirkung bei dem Insolvenzverfahren verpflichtet.
Das Gericht habe das anders gesehen und am 23. Mai einen Haftbefehl gegen ihn erlassen. Gegen diesen habe Windhorst Beschwerde eingelegt. Noch in dieser Woche werde darüber im Amtsgericht entschieden. Halte das Gericht am Haftbefehl fest, müsse letztlich das Landgericht Hannover über die Beschwerde entscheiden. Mit einer endgültigen Entscheidung sei spätestens in zwei Wochen zu rechnen.
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375 Millionen Euro zahlte Lars Windhorst einst für seine Anteile bei Hertha BSC. Nun legen neue Aussagen des Ex-Investors vor einem Londoner Gericht nahe: Der Verlust beim Verkauf an das US-Unternehmen 777 Partners war immens.
Gerichtsvollzieher muss Haftbefehl vollstreckenUnabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung über die Beschwerde könne der Haftbefehl vollstreckt werden, die Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung, erklärte der Gerichtssprecher dem rbb. Den Haftbefehl vollstrecken müsse letztlich ein Gerichtsvollzieher, der sich nur per Amtshilfe polizeiliche Unterstützung dabei einholen könnte. Grundsätzlich werde nach Windhorst aber nicht polizeilich gefahndet, so der Sprecher weiter.
Windhorst könne die Verhaftung abwenden, indem er seiner Mitwirkungspflicht nachkomme. Verweigere er sich weiter und werde verhaftet, drohten ihm bis zu drei Wochen Haft in einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen, erklärte der Gerichtssprecher.
Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei. Der Haftbefehl sei ein "vom Gericht verhängtes Druckmittel", das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch. Darüber werde mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu sprechen sein.
Am Mittwoch ist eine Pressekonferenz Windhorsts in Flensburg angekündigt, bei der allerdings über die Situation der Werft Flensburger Schiffbau-Gesellschaft gesprochen werden soll.
Sendung: rbb 88.8, 04.06.2024, 12:30 Uhr