Techniker Krankenkasse: Größte deutsche Krankenkasse ...
Es war absehbar, dass die Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr ansteigen werden. Nun teilt die TK mit, um wie viel ihr Zusatzbeitrag tatsächlich steigt.
Aktualisiert am 18. Dezember 2024, 17:38 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, skö
Mit der Techniker Krankenkasse (TK) hat die größte deutsche gesetzliche Krankenversicherung ihren Zusatzbeitrag 2025 auf 2,45 Prozent angehoben. Das gab die Versicherung nach einer Entscheidung des Verwaltungsrats bekannt. Damit verdoppelt sich der Zusatzbeitrag der TK, der in diesem Jahr noch bei 1,2 Prozent gelegen hatte. Gründe für den Anstieg seien unter anderem starke Ausgabensteigerungen für Kliniken und Arzneimittel.
Das Bundesgesundheitsministerium legt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag jährlich als Orientierungspunkt für die Kassen fest. Für das Jahr 2025 liegt der Prozentsatz mit 2,5 Prozent um 0,8 Prozentpunkte höher als in diesem Jahr. Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits geäußert, dass einige Kassen stärkere Anhebungen vornehmen könnten, um ihre Reserven aufzufüllen.
Dem Minister zufolge ist ein "total ineffizientes" System Ursache für Beitragsanstiege, wobei die kürzlich beschlossene Krankenhausreform dies verändern soll. Der Zusatzbeitrag wird neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns erhoben und soll den Versicherungen als zusätzliches Mittel dienen, um finanzielle Engpässe zu bewältigen. Wie der allgemeine Beitrag wird der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert und ist einkommensabhängig.
Die Krankenkassen bestimmen die konkrete Höhe des Zusatzbeitrages selbst, wobei sie je nach Finanzlage vom vorgegebenen Durchschnittswert abweichen können.
Von der Erhöhung der TK sind 11,8 Millionen Versicherte betroffen. Andere große Krankenkassen wie die Barmer oder die DAK-Gesundheit haben die konkrete Höhe ihres Zusatzbeitrags im nächsten Jahr bislang noch nicht verkündet. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.