Krankenhausreform: Worauf sich Bund und Länder geeinigt haben
Melanie Schlotzhauer wirkt gelöst als sie am Dienstagnachmittag vor die Presse tritt. „Ich stehe hier sehr zufrieden und auch ein bisschen fröhlich“, sagt die Hamburger Gesundheitssenatorin. Dass es dazu kommen würde, war am Vormittag noch nicht ausgemacht. Erneut trafen sich die Gesundheitsminister*innen der Länder, um mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach über die geplante Krankenhausreform zu beraten. Zuletzt waren die Treffen weitgehend ergebnislos zu Ende gegangen. Zu weit schienen Bund und Länder in ihren Positionen voneinander entfern.
Eine „Art Revolution“ im GesundheitssystemDer Bundesgesundheitsminister selbst, zeigte sich schon am Vormittag optimistisch. „Ich bin optimistisch, dass wir heute den Knoten durchschlagen können“, twitterte Lauterbach vor dem Treffen mit seinen Länderkolleg*innen. Auf der anschließenden Pressekonferenz am Nachmittag spricht der Minister von einer „Art Revolution“ im Gesundheitssystem. Besonders hebt Lauterbach die Abkehr von den Fallpauschalen hin zu sogenannten Vorhaltepauschalen hervor, ein Punkt, der ihm von Anfang an wichtig war. Kliniken sollen demnach automatisch eine Pauschale von 60 Prozent der Vergütung erhalten, wenn sie eine Gesundheitsleistung anbieten.
Das neue System soll den Druck von kleinen Kliniken nehmen, möglichst viele Leistungen zu erbringen und dabei helfen, dass besonders komplizierte Leistungen von Spezialkliniken angeboten werden. Kleine Häuser bekämen so „eine Art Existenzgarantie“, betonte Lauterbach. Sie könnten sich künftig darauf konzentrieren, was sie gut leisten können. Dafür sollen die Krankenhäuser sogenannten Versorgungsstufen zugeordnet werden. Um die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, sollen Bund und Länder in einen Transformationsfonds einzahlen.
„Ausgewogen, aber kein fauler Kompromiss“„Die Lösung ist ausgewogen, aber kein fauler Kompromiss“, lobt Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer bei der gemeinsamen Pressekonferenz. Die Politik ebne damit den „Weg der Spezialisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser“. Wichtig ist dabei aus Schhlotzhauers Sicht, dass „die Planungshoheit“ bei den Ländern bleibe. Die beschlossenen Eckpunkte trügen deutlich deren Handschrift. Das sahen offenbar nicht alle so: Bayern stimmte gegen das Papier, Schleswig-Holstein enthielt sich. Aufhalten konnten sie die Einigung damit nicht. Über den Sommer soll nun ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet werden, das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten.
Für einige Kliniken wird die Reform trotz des Tempos aber wohl zu spät kommen. „Bis die Reform wirkt, werden noch viele Kliniken in die Insolvenz gehen“, so Karl Lauterbach.