WikiLeaks: Julian Assange darf gegen Auslieferung an die USA in ...

20 Mai 2024

Der WikiLeaks-Gründer wird vorerst nicht an die US-Justiz überstellt. Assange darf die Auslieferungsanordnung der britischen Regierung anfechten, entschied ein Gericht.

Julian Assange - Figure 1
Foto ZEIT ONLINE

Aktualisiert am 20. Mai 2024, 15:03 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AP, fo, lh

Ihr Browser unterstützt die Wiedergabe von Audio Dateien nicht. Download der Datei als mp3: https://zon-speechbert-production.s3.eu-central-1.amazonaws.com/articles/c4e2ef39-1cbf-4714-82f9-0a388145f09a/full_feb44b80df61fff231958b585e6c540490b027262f9055f3280fc0ef53167c8b0c1b7a5c5abc70e748a7e7cd3be9a9a2.mp3

19 Kommentare
Unterstützer von Julian Assange protestieren am Tag der Auslieferungsanhörung des WikiLeaks-Gründers vor dem Royal Court of Justice in London. © Hollie Adams/​Reuters

WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien gegen seine Auslieferung an die USA in Berufung gehen. Das entschied der Londoner High Court nach einer Anhörung. Die beiden Richter erklärten, Assange habe Grund, die Auslieferungsanordnung der britischen Regierung anzufechten. Damit wird Assange vorerst nicht an die US-Justiz überstellt. Die Entscheidung ist damit ein juristischer Erfolg für Assange.

Assange sitzt seit fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Die USA wollen ihn vor Gericht stellen. Der 52-Jährige ist dort wegen Spionage in 17 Fällen und des Vorwurfs des Computermissbrauchs angeklagt, weil er vor fast 15 Jahren auf seiner Enthüllungsplattform WikiLeaks eine Reihe von geheimen US-Dokumenten veröffentlicht hat. Die US-Regierung hat erklärt, Assange habe geheime Regierungsdokumente veröffentlicht, die Menschenleben gefährdet hätten.

Im März hatte der High Court die Auslieferung Assanges an die USA wegen Spionagevorwürfen vorerst blockiert und sechs von neun Punkten abgewiesen. Die verbliebenen drei Punkte wurden am Montag in London verhandelt. Zwei davon berührten die Frage, ob sich Assange auf den ersten Verfassungszusatz der USA beziehen könne. In diesem First Amendment wird die Redefreiheit garantiert. Und der dritte Punkt bezog sich auf eine mögliche Todesstrafe. In allen drei Punkten sollten die USA Zusicherungen abliefern, so hatten es die britischen Richter gefordert.

Verteidiger Assanges in Teilen zufrieden mit US-Zusagen

Für Prozessbeobachter überraschend zeigte sich die Assange-Verteidigung zu Beginn des Prozesses zufrieden mit den Zusicherungen der Vereinigten Staaten zur Todesstrafe. Als "eindeutige Zusage" bezeichnete Assange-Anwalt Edward Fitzgerald die Versprechen der USA in diesem Bereich.

Kritik äußerte er aber an der Argumentation der USA bezogen auf das First Amendment. Assange ist australischer Staatsbürger und die Assange-Verteidigung befürchtete, dass er nicht dieselben Rechte wie ein US-Bürger in einem Prozess hätte. Was die USA als Zusicherungen vorgelegt hätten, sei inadäquat und nicht ausreichend, sagte Fitzgerald.

Die US-Anwälte wiederum argumentierten, Assange würde nicht auf Basis seiner Nationalität diskriminiert. Er habe als Ausländer auf ausländischem Gebiet über nationale Sicherheitsinteressen des Landes berichtet.

Anhänger von Assange fürchten trotz dieser Zusicherungen, die Strafverfolgung gegen Assange sei politisch motiviert. In den USA bekäme er kein faires Verfahren, behaupten seine Unterstützer.

Ein britisches Bezirksgericht hatte einen Antrag der USA auf Auslieferung 2021 mit der Begründung abgelehnt, dass sich Assange wahrscheinlich das Leben nehmen würde, wenn er unter strengen Haftbedingungen in den USA festgehalten würde. Höhere Instanzen kippten das Urteil, nachdem die USA Zusicherungen gemacht hatten. Die britische Regierung unterzeichnete im Juni 2022 einen Auslieferungsbefehl.

Mehr lesen
Ähnliche Nachrichten