Etappensieg: Wikileaks-Gründer Assange darf seine Auslieferung ...

20 Mai 2024
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Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt vorerst in britischer Haft. Der oberste Gerichtshof hat am Montag die lang erwartete Entscheidung darüber getroffen, ob Assange noch einmal rechtlich gegen seine Auslieferung vorgehen darf.

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Foto t3n Magazin

Wikileaks-Gründer Julian Assange. (Foto: dpa)

Aufatmen um Julian Assange. Der von den Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten des Hochverrats beschuldigte Australier kann nach der heutigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs erneut gegen seine Auslieferung an die USA klagen.

Richter ordnen vollständiges Berufungsverfahren an

Damit darf er nun Berufung gegen die Anordnung einlegen, ihn in die USA auszuliefern, wo nach seiner Argumentation kein faires Verfahren auf ihn warten würde. Die USA wollen, dass sich Assange vor einem dortigen Gericht verantworten muss, weil er militärische Geheimnisse preisgegeben habe, die nach Ansicht der US-Staatsanwaltschaft Leben gefährdet hätten.

Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat Assange nun die Möglichkeit, die bisherigen Zusicherungen der USA zu einem fairen Verfahren auf den Prüfstand stellen zu lassen. Er hat insbesondere Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des ihn erwartenden Prozesses und sieht bereits im Vorfeld sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

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Die Anwälte von Assange hatten stets argumentiert, dass das Verfahren gegen ihn ein „politisch motivierter Akt staatlicher Vergeltung“ sei. Die Entscheidung einer Jury aus zwei hochrangigen britischen Richtern präjudiziert den Fall nicht.

Assange wurde lediglich die Möglichkeit eröffnet, gegen eine frühere Auslieferungsanordnung Berufung einzulegen. Ihm müsse in Großbritannien ein vollständiges Berufungsverfahren ermöglicht werden, so das Gericht.

Damit hat Julian Assange, der sich derzeit im Belmarsh-Gefängnis im Südosten der britischen Hauptstadt London befindet, jetzt einige Monate Zeit, um seine Berufung vorzubereiten. Assange argumentiert, dass seine Enthüllungen im Jahr 2010 nicht etwa den Straftatbestand des Hochverrats erfüllen, sondern vielmehr Kriegsverbrechen der USA aufgedeckt haben.

Große Erleichterung im Umfeld Assanges

Anhänger:innen und Anwälte von Assange zeigten sich erleichtert und erfreut über die Entscheidung des britischen Gerichts. Früher am Montag hatte die Ehefrau des 52-Jährigen, Stella Assange, gegenüber der BBC erklärt, dass dies „ein entscheidender Tag“ in dem langwierigen Rechtsstreit sein werde. Stella Assange bekräftigte zudem, dass sie „weiterkämpfen werde, bis Julian frei ist“, egal wie die Richter entscheiden.

Für Assange ging es im heutigen Termin um alles. Hätten die Richter dem Ansinnen der USA entsprochen, hätte Assange in seinem mehr als ein Jahrzehnt währenden Kampf gegen seine Auslieferung alle rechtlichen Möglichkeiten im Vereinigten Königreich ausgeschöpft.

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