Schnelles Urteil im „Kettensägen“-Prozess für Ex-Torwart Jens ...

8 Stunden vor

Jens Lehmann, Ex-Nationaltorwart der deutschen Mannschaft konnte einst recht passabel mit dem Ball umgehen. An der Kettensäge machte er dagegen eine weit weniger gute Figur. Und das endete schließlich vor Gericht, nachdem er einem sich mit dem Werkzeug den Dachbalken seines Nachbarn vornahm.

Jens Lehmann - Figure 1
Foto Berliner Kurier

Vor dem Richter ging es dann ganz schnell. Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann seinen Schuldspruch akzeptiert.

Er verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen. 

Nun muss der Ex-Keeper also eine Geldstrafe von 135.000 Euro zahlen, so das Urteil des Landgerichtes München II. Es verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs.

Jens Lehmann - Figure 2
Foto Berliner Kurier
Dachbalken mit Kettensäge angesägt

Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt. Außerdem soll er in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben.

Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro. Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt.

Jens Lehmann - Figure 3
Foto Berliner Kurier
Staatsanwalt: Lehmann „glaubt, über dem Gesetz zu stehen“.

Die Staatsanwaltschaft hatte 170 Tagessätze gefordert, die Verteidigung 130. Lehmann habe keine Reue gezeigt, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer. Sein Verhalten beweise, „dass er offensichtlich glaubt, über dem Gesetz zu stehen“. Lehmanns Anwalt Florian Ufer sah das anders. „Ich glaube, da sehen wir jedenfalls in jedem Fall Verantwortungsübernahme und auch Einsicht“, sagte er. Das Gericht müsse sich in seiner Urteilsfindung „frei machen von andauernden und ständigen Vorverurteilungen“. ■

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