Tennis: Jannik Sinner wurde positiv auf ein Steroid getestet - aber ...

29 Tage vor
Jannik Sinner
"Kein Verschulden" Positive Dopingtests - aber keine Sperre für Sinner

Stand: 20.08.2024 19:36 Uhr

Der Tennis-Weltranglistenerste Jannik Sinner ist im März zweimal positiv auf das verbotene Steroid Clostebol getestet worden. Nun hat ein unabhängiges Gericht geurteilt: Sinner trifft keine Schuld.

Das gab die International Tennis Integrity Agency (ITIA) am Dienstag (20.08.2024) bekannt. Auch Fahrlässigkeit sei dem Italiener nicht vorzuwerfen.

Seine Berater-Agentur hat daraufhin eine Mitteilung veröffentlicht. Darin wird auch Sinner zitiert. Er hat den Post bei Instagram geteilt. "Ich werde diese herausfordernde und zutiefst unglückliche Zeit jetzt hinter mir lassen", sagte Sinner demnach. Er werde "weiterhin alles tun, um sicherzustellen, dass ich das Anti-Doping-Programm der ITIA einhalte".

Von der Konkurrenz gab es auch Kritik an der Entscheidung des Gerichts. "Lächerlich, ob es nun ein Unfall war oder nicht", schrieb etwa der Australier Nick Kyrgios im Sozialen Netzwerk X: "Du solltest für zwei Jahre gesperrt werden. Deine Leistung hat sich verbessert." Auch der Kanadier Denis Shapovalov ist nicht begeistert: "Ich kann mir nicht vorstellen, was andere wegen Kontamination mit verbotenen Substanzen gesperrte Spieler derzeit fühlen."

Sinner wurde im März zweimal positiv getestet

Der erste positive Test von Sinner stammt laut ITIA-Meldung vom 10. März 2024, damals wurde bei einer Wettkampfkontrolle in Indian Wells Clostebol in geringen Mengen festgestellt. Eine weitere Probe, die acht Tage später in einer Trainingsphase genommen wurde, erbrachte dasselbe Ergebnis.

Laut ITIA wurde damals jeweils eine vorläufige Sperre verhängt, das ist gemäß dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) in solchen Fällen üblich. Sinner habe in beiden Fällen Berufung eingelegt und damit Erfolg gehabt. Deshalb durfte er weiter an Turnieren teilnehmen.

Sinners Erklärung: Kontamination durch einen Betreuer

Als Erklärung habe Sinner angeführt, die Substanz sei über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt. Demnach habe der Betreuer ein in Italien rezeptfreies Clostebol-haltiges Spray benutzt, um einen Schnitt an seinem Finger zu behandeln.

Wie aus der ITIA-Mitteilung hervorgeht, soll der Physiotherapeut das Spray zwischen dem 5. und 13. März angewendet haben. In dieser Zeit habe er auch Sinner massiert, was "zu einer unwissentlichen transdermalen Kontamination" geführt haben soll.

Die Tennis Integrity Agency hält Sinners Schilderung für glaubwürdig

Nach Rücksprache mit Experten, für die Sinners Erklärung glaubwürdig gewesen sei, habe die ITIA den Einsprüchen des Spielers zur Aufhebung der vorläufigen Sperren stattgegeben. Die Agentur verwies den Fall nach eigenen Angaben an ein unabhängiges Gericht, "um die spezifischen Fakten zu prüfen, vergleichbare Anti-Doping-Entscheidungen zu überprüfen und festzustellen, welche Schuld der Spieler gegebenenfalls trug und welches Ergebnis angemessen war".

Am 15. August wurde laut Mitteilung schließlich eine Anhörung einberufen, "bei der das unabhängige Gericht feststellte, dass in dem Fall kein Verschulden oder keine Fahrlässigkeit vorlag, was zu keiner Sperre führte".

Die ATP teilt mit: "Integrität ist das A und O"

"Wir nehmen jeden positiven Test äußerst ernst und werden immer die strengen Verfahren der Welt-Anti-Doping-Agentur anwenden. Die ITIA hat eine gründliche Untersuchung der Umstände durchgeführt, die zu den positiven Tests geführt haben, bei der Herr Sinner und seine Vertreter uneingeschränkt kooperierten", sagte ITIA-Geschäftsführerin Karen Moorhouse: "Nach dieser Untersuchung akzeptierte die ITIA die Erklärung des Spielers. Dies wurde auch vom Gericht akzeptiert."

Auch die Spielervereinigung ATP hat reagiert. "Dies war eine schwierige Angelegenheit für Jannik und sein Team und unterstreicht die Notwendigkeit für Spieler und ihr Umfeld, bei der Verwendung von Produkten oder Behandlungen äußerste Vorsicht walten zu lassen. Integrität ist das A und O in unserem Sport", teilte die ATP mit.

Trotz des doppelten Freispruchs werden Sinner gemäß der Anti-Doping-Regeln das Preisgeld und die Ranglistenpunkte von Indian Wells aberkannt. Völlig ausgestanden ist die Angelegenheit für Sinner damit aber noch nicht unbedingt. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und die italienische Anti-Doping-Agentur (NADO Italia) können gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

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