Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin ...

17 Mär 2023
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Erstellt: 17.03.2023, 19:22 Uhr

Von: Bedrettin Bölükbasi, Felix Durach

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Das Haager Tribunal hat ein Haftbefehl gegen Russlands Machthaber Wladimir Putin erlassen. (Archivfoto)

Das Haager Tribunal hat ein Haftbefehl gegen Russlands Machthaber Wladimir Putin erlassen. (Archivfoto) © SNA/Imago

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Nun gibt es erste Reaktionen.

Update von Freitag, 17. März, 18.49 Uhr: Der Kreml hat auf das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) reagiert und erklärt, man erkenne die Entscheidung nicht an. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow nannte die vom IStGH aufgeworfenen Fragen „empörend und inakzeptabel“. Peskow erklärte, alle Entscheidungen des Gerichtshofs seien in Bezug auf Russland „null und nichtig“. Auf die Frage, ob Putin nun befürchte, in Länder zu reisen, die den IStGH anerkennen, antwortete der Sprecher: „Zu diesem Thema habe ich nichts hinzuzufügen. Das ist alles, was wir sagen wollen.“

Zuvor hatte bereits Maria Zakharova, Sprecherin des russischen Außenministeriums, erklärt: „Die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs haben für unser Land keine Bedeutung, auch nicht aus rechtlicher Sicht. Russland ist nicht Vertragspartei des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und hat keine Verpflichtungen aus diesem Statut.“

Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin

Erstmeldung von Freitag, 17. März: Frankfurt – Die Ukraine fordert immer wieder ein Verfahren gegen Russland vor dem Haager Tribunal wegen mutmaßlicher russischer Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg. Nun hat der Internationale Strafgerichtshof eine brisante Entscheidung getroffen: Gegen Wladimir Putin wurde ein Haftbefehl erlassen. Das verkündete der ICC am Freitag in einem Beitrag auf seiner offiziellen Website. Neben dem russischen Präsidenten betrifft der Haftbefehl auch Maria Alexejewna Lwowa-Belowa, zuständige Kommissarin für Kinderrechte im Büro des Präsidenten.

Auslöser für den Schritt war die Deportation von ukrainischen Kindern nach Russland oder in von Russland besetzte Gebiete in der Ukraine. Diese hatten Ermittler der Vereinten Nationen am Donnerstag als Kriegsverbrechen eingestuft. „Es gibt vernünftige Gründe zu der Annahme, dass Herr Putin die individuelle strafrechtliche Verantwortung für die oben genannten Verbrechen trägt“, schreibt der ICC in seiner Stellungnahme.

Der Internationale Strafgerichtshof habe sich für eine öffentliche Bekanntgabe der Haftbefehle entschieden, weil „das in der vorliegenden Situation angesprochene Verhalten angeblich andauert und die öffentliche Wahrnehmung der Haftbefehle zur Verhinderung weiterer Straftaten beitragen kann.“

Den Haag erlässt Haftbefehl gegen Putin: Droht ihm nun die Verhaftung?

Es ist aber unwahrscheinlich, dass Putin tatsächlich auch vor dem Gericht in Den Haag erscheinen wird. Russland erkennt das Gericht nicht an. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, hatte erst am Donnerstag in einer Pressekonferenz zu möglichen Haftbefehlen gegen Russen gesagt: „Mit dem Organ arbeitet Russland nicht zusammen. Und mögliche Haft-„Rezepte“, die von dem Internationalen Gericht ausgehen, sind für uns juristisch nichtig.“ Die Entscheidungen des Gerichts hätten keine Bedeutung für Russland. Das Gericht darf außerdem keine Prozesse in Abwesenheit der Angeklagten führen.

Obgleich die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Gerichtshofs nicht ratifiziert hat, erkennt Kiew die Befugnis der Richter für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Ukraine an. 2015 übergab der ukrainische Außenminister Pawlo Klimkin in Den Haag eine entsprechende Erklärung. Kurz nach Ausbruch des Krieges hatte Chefankläger Khan bereits Ermittlungen in der Ukraine aufgenommen. (fd/bb/afp)

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