Nordrhein-Westfalen: EU erlaubt jetzt Insekten-Pulver in Lebensmitteln

20 Jan 2023

Stand: 20.01.2023 12:57 Uhr

Ekel-Faktor oder Ernährung der Zukunft? Die Europäische Union erlaubt ab dem 24. Januar dieses Jahres EU-weit das Beimischen von Grillenpulver in Lebensmittel - auch in Fleischersatzprodukten. Was Verbraucher dazu wissen sollten. 

WDR

Es krabbelt oder kriecht nichts mehr, aber in Pulverform oder teils entfettet sind sie dabei: Neben Mehlwürmern und Heuschrecken dürfen ab 24. Januar auch Grillen und Getreideschimmelkäfer zu und in Lebensmitteln verarbeitet werden. Das hat die EU mit einer Erweiterung der Lebensmittelverordnung festgelegt.

Getreideschimmelkäfer im Fertiggericht

Wer jetzt fürchtet, dass pulverisierte Insekten nun ohne Kennzeichnung in Fertiggerichten auftauchen, sei beruhigt: "Hier können wir Entwarnung geben", sagt Katharina Holthausen von der Verbraucherzentrale NRW. "Wenn Insekten enthalten sind, muss das gekennzeichnet sein. Die EU-Kommission hat Grillen schon im März 2022 als neuartiges Lebensmittel zugelassen - nach einer gründlichen Sicherheitsprüfung. Zudem sind solche Insekten in Nahrungsmitteln noch ein absolutes Nischenprodukt."

Die Hausgrille ist längst als Lebensmittel zugelassen

Schon seit März 2022 ist die Hausgrille als Novel Food (neuartiges Lebensmittel) zugelassen, ab 24. Januar 2023 dann auch als teilweise entfettetes Pulver. Zugelassen werden diese Lebensmittel allerdings erst nach intensiver Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Für Novel Food ist eine spezielle EU-Zulassung nötig, bevor es überhaupt zum Verkauf angeboten werden darf.

Konkrete Kennzeichung als Zutat

Insekten sind kennzeichnungspflichtig, wie alle anderen Zutaten auch. Sie müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Aktuell existiert noch keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für Insektenprodukte, daher lautet eine Kennzeichnung meist wie folgt: "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)".

Enthalten viel Protein und sind in einigen Ländern eine Delikatesse Bild: Jair Cabrera

Allergiker müssen aufs Zutatenverzeichnis achten

Insekten müssen derzeit nicht als Allergen gekennzeichnet werden. Das heißt: Sie müssen im Zutatenverzeichnis nicht gesondert - etwa durch Fettdruck oder Großbuchstaben - hervorgehoben werden. Bei Speise-Insekten wie Hausgrillen muss aber darauf hingewiesen werden, dass diese Zutat bei Menschen, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und Erzeugnissen daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.

Tauchen Insekten jetzt in zahlreichen Gerichten auf?

Nein. Denn Insekten sind teure Rohstoffe und werden derzeit nicht in großem Umfang angeboten. Sie zählen eher zu den Nischenprodukten. Vermutlich werden Insekten dort als Herausstellungsmerkmal auch ausdrücklich beworben. Das Beimengen von Grille, Käfer & Co. in herkömmlichen Lebensmitteln ist derzeit eine Seltenheit. Offensiv beworben werden jedoch "Insekten-Snacks", zum Beispiel als gewürzte Heuschrecken oder als mit Schokolade ummantelte Mehlwürmer, oder finden sich auch im Kühlregal mancher Geschäfte als spezielle Insektenburger.

Kleine Krabbler mit super Öko-Bilanz

Reich an Omega 3- und 6-Fettsäuren sowie Mineralien Bild: Christin Klose

Aufgrund des hohen Proteingehalts sind Insekten allerdings ganz sicher ein Zukunftsthema als mögliche Alternative oder Ergänzung zu Fleisch und Fisch. Sie sind reich an Omega 3- und 6-Fettsäuren, Spurenelementen und Mineralstoffen wie Magnesium und Phosphor. Einige Heuschrecken enthalten zum Beispiel mehr als doppelt so viel Eiweiß wie Rinder- oder Hühnerfleisch. Als Proteinlieferanten übertreffen Insekten sogar Nüsse, Hülsenfrüchte und Getreide. Und sie punkten mit einer weit umweltfreundlicheren Produktion als Fleisch herkömmlicher Nutztiere: Insekten brauchen weniger Platz und verursachen weniger Treibhausgas-Emissionen.

Quelle: wdr.de

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