Frau überfährt panischen Hund und zeigt Besitzer an

10 Mai 2023
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Erstellt: 08.05.2023, 15:22 Uhr

Von: Josef Ametsbichler

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Weil er seinen Strafbefehl nicht akzeptierte, musste sich der 26-jährige Suff-Fahrer aus Ebersberg vor Gericht verantworten.

Ausgebüxten Hund überfahren: Wer kommt für den Schaden auf? Diese Frage beschäftigte das Amtsgericht Ebersberg. © Stefan Rossmann

Eine Frau fährt einen Hund tot. Dann zeigt sie den Besitzer an, weil sie den Schaden an ihrem Auto ersetzt haben will. Der Fall landet am Amtsgericht Ebersberg.

Grafing/Ebersberg – Als eines Vormittags in Grafing eine Panzermine explodiert, hat das in einem Garten ein paar Straßen weiter offenbar dramatische Folgen. Die aufsehenerregende Sprengung am 12. April vergangenes Jahr am kriegswaffenverseuchten Melak-Weiher verlief für das Bombenräumkommando wie geplant und ohne größere Schäden. Doch „Nori“, dem Hund eines Grafingers, fuhr bei dem Knall der Schreck in die Glieder, sodass er aus dem heimischen Garten ausriss. So die Schilderung vor dem Amtsgericht Ebersberg.

Herrenloser Hund läuft vor Auto

Dass der Fall des ausgebüxten Haustiers dort verhandelt wurde, lag an den tragischen Konsequenzen, die die Flucht für „Nori“ hatte. Der herrenlose Hund lief laut Gericht gut zwei Stunden nach der Explosion in der Adalbert-Stifter-Straße vor ein Auto. Der Unfall endete für das Tier tödlich. „Mein Beileid“, gab Richterin Julia Ströhlein dem Hundebesitzer als persönliche Anmerkung mit.

Der Mann war in dem Verfahren allerdings der Beklagte. Angezeigt hatte ihn die Autofahrerin, unter deren Reifen „Nori“ gelandet war. Sie habe durch den Unfall einen Schock erlitten und sei auf Reparatur- und Gutachterkosten von insgesamt 4795,24 Euro sitzen geblieben, argumentierte ihr Anwalt unter Vorlage entsprechender Rechnungen. Das Geld forderte die Frau vom Hundebesitzer. Zu Recht, ließ die Richterin durchblicken, denn das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines Haustiers für Schäden aufkommen muss, die durch sein Tier entstehen, so traurig der Ausgang im Grafinger Fall auch gewesen sein mag.

Hundebesitzer stellt Frage nach Mitschuld der Autofahrerin

Nachgehen wollte die Richterin in der Verhandlung vielmehr der Frage, die der Hundebesitzer über seinen Anwalt aufwerfen ließ: Ob die Autofahrerin an dem Unfall eine Mitschuld hatte. Die 70-Jährige versicherte über ihren Anwalt, dass sie sich an die Tempo-30-Beschränkung in der Straße gehalten habe, da sie die Strecke seit Jahrzehnten fahre und wisse, dass es dort immer wieder zu Szenen komme, bei denen man bremsbereit sein müsse. Den Hund habe sie nicht auf die Straße laufen sehen, sondern nur einen plötzlichen Knall gehört und nach dem Anhalten das Tier hinter ihrem Auto vorgefunden.

Der Hundehalter wollte das nicht glauben, argumentierte mit freier Sicht auf der Strecke, war allerdings bei dem Unfall auch nicht zugegen.

Richterin macht Vergleichsangebot

Die beiden Streitparteien hatten jeweils eine eigene Zeugin benannt. Zur Vernehmung der beiden kam es an diesem Verhandlungstag aber nicht mehr. Das lag an der Richterin, die mit einem Vergleichsangebot durchdrang. Wenn jeder eine Teilschuld akzeptiere, so Ströhlein, bleibe allen Beteiligten ein aufwendiges Verfahren samt eines wohl nötigen, teuren Gutachtens erspart.

Der Beklagte nahm den Vorschlag von Kläger-Anwalt Gerhard Erdmann an, dass er dessen Mandantin knapp 70 Prozent der Kosten zu überweisen habe – und auch die Gerichtskosten im Verhältnis 70:30 zwischen Beklagtem und Klägerin aufgeteilt werden. „Nur, dass die Sache zum Abschluss gebracht wird“, betonte der Kläger-Anwalt, der weiterhin keine Schuld bei seiner Mandantin sah. Der Beklagte sah das merklich anders, ahnte aber offenkundig auch, dass ihm eine Beteiligung nicht erspart bleiben würde. Die belief sich damit auf 3324 Euro.

Ob es bei der Einigung bleibt, entscheidet in den kommenden Wochen aber eine ganz andere Stelle: Nicht zu erreichen war für den Verteidiger die Tierhalter-Haftpflichtversicherung seines Mandanten, die den Kompromiss noch absegnen soll, damit es zu einer Auszahlung kommt. Sonst beginnt das Verfahren im Juni wieder von vorn.

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