Grenzkontrollen in Deutschland: Ausweis verloren oder abgelaufen ...

2 Tage vor
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Stand: 16.09.2024, 14:54 Uhr

Von: Milea Erzinger

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Mit verschärften Grenzkontrollen steigen die Anforderungen an Reisende. Wer seinen Ausweis vergessen oder verloren hat, steht nun vor einem Problem. Diese Möglichkeiten haben Reisende.

Seit dem 16. September gelten in Deutschland verschärfte Grenzkontrollen. Die Maßnahme wurde von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser eingeführt, um unerlaubte Einreisen zu verhindern. Für Reisende bedeutet dies: Gültige Reisedokumente sind Pflicht. Fehlen diese bei einer Kontrolle, drohen Strafen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, diese Strafen zu umgehen.

Grenzkontrollen verschärft: So vermeiden Reisende teure Strafen und Probleme bei der Einreise

Die Wiedereinführung temporärer Grenzkontrollen an allen deutschen Landesgrenzen soll die Zahl unerlaubter Einreisen reduzieren. Doch nicht nur Personen ohne Aufenthaltsrecht, auch Reisende, die ohne gültige oder generell ohne Reisedokumente unterwegs sind, können dabei ins Visier der Behörden geraten.

Innerhalb der Europäischen Union können Bürger mit einem gültigen Personalausweis reisen, der Reisepass ist nicht zwingend erforderlich, schreibt der Bund. Anders sieht es bei Menschen aus, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. Diese müssen bei Reisen in der EU sowohl einen Pass des Mitgliedstaates, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen, als auch gegebenenfalls einen Pass des Drittstaates mitführen, in den sie reisen. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU sind meist beide Dokumente erforderlich, heißt es weiter.

Ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht von Personalausweis oder Reisepass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldstrafe von mindestens fünf Euro und bis zu 1000 Euro geahndet, heißt es laut Bundesportal. Besonders hart trifft es Drittstaatangehörige und Freizügigkeitsberechtigte – hier können die Strafen bis zu 3000 Euro betragen.

Freizügigkeitsberechtigte

Freizügigkeitsberechtigte sind Personen, die aufgrund ihres EU-Rechts das Recht haben, sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten. Dazu gehören Bürgerinnen und Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Sie können in andere EU-Staaten reisen, dort leben, arbeiten oder studieren, ohne eine spezielle Aufenthaltserlaubnis zu benötigen.

Abgelaufener oder verlorener Pass? So vermeiden Reisende Chaos bei Grenzübertritt

Wer auf Reisen seinen Pass oder Personalausweis verliert, sollte laut Bund schnell handeln. Im EU-Ausland können deutsche Staatsbürger mit einer polizeilichen Verlustanzeige bei der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz beantragen. Dieser wird jedoch oft erst am nächsten Werktag ausgestellt, insbesondere an Wochenenden. Reisende sollten daher immer Kopien ihrer Dokumente mitführen, um den Prozess zu beschleunigen, weist der Bund darauf hin.

Betroffene sollten außerdem beachten, dass Dokumente, die einmal als verloren gemeldet wurden, nicht mehr verwendet werden sollten, da sie aufgrund von Fahndungseinträgen möglicherweise von Grenzpolizeien einbehalten werden. Bei abgelaufenen Reisedokumenten kann die Bundespolizei laut Bund einen vorläufigen Reiseausweis ausstellen, wenn eine zeitnahe Ausstellung durch die Passbehörde nicht möglich ist.

Grenzkontrollen gegen illegale Migration gestartet: Die Polizei nimmt jetzt für sechs Monate Stichproben.

Grenzkontrollen gegen illegale Migration gestartet: Die Polizei nimmt jetzt für sechs Monate Stichproben. © Frank Hammerschmidt/dpa

EU-Bürger, deren Dokumente verloren gegangen oder abgelaufen sind, sollten vorrangig Ersatz über ihre Botschaft erhalten. Eine Ausstellung durch die Bundespolizei ist nur in Ausnahmefällen möglich. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Deutschland hat mit einigen Mitgliedstaaten des Europarats vereinbart, dass abgelaufene Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf als Identitätsnachweis anerkannt werden, dennoch wird empfohlen, stets mit gültigen Dokumenten zu reisen, um Probleme zu vermeiden, so der Bund.

Auch andere EU-Bürger können in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Notreisepass von der Bundespolizei erhalten, allerdings nur, wenn eine Ausstellung durch die Botschaft des Heimatlandes nicht möglich oder unzumutbar ist.

Reisen ohne Eltern: Mit diesen Dokumente gehen Minderjährige auf Nummer Sicher

Der Bund rät alleinreisenden Minderjährigen, zusätzlich zum Reisepass oder Personalausweis eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzuführen, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Diese Erklärung sollte Kontaktdaten der Eltern und die Reiseroute enthalten und in der Sprache des Heimat- und Ziellandes ausgestellt sein. Bei Verlust der Dokumente oder Problemen bei der Einreise können diese Unterlagen die Situation erheblich erleichtern.

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