Nach Kündigung: Ehemaliger X-Angestellter erstreitet ...

14 Aug 2024
Elon Musk

Die Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter) muss mehr als 550.000 Euro an einen ehemaligen leitenden Angestellten in der europäischen Zentrale in Irland zahlen. Dem Urteil der Workplace Relations Commission (WRC) zufolge hatte das Unternehmen den Mann zu Unrecht entlassen, nachdem er eine E-Mail von Elon Musk ignoriert hatte. Die WRC ist vergleichbar mit einem Arbeitsgericht in Deutschland.

Der betroffene Gary Rooney war im Oktober 2022 als Direktor für den Bereich Einkauf in der Dubliner Niederlassung von Twitter International tätig, wie der »Guardian« berichtet. Nur wenige Wochen nach der Übernahme der Plattform hatte Musk eine E-Mail an alle Mitarbeiter versandt, in der er seine Vision für das Unternehmen beschrieb.

»Um in Zukunft ein bahnbrechendes Twitter 2.0 aufzubauen und in einer zunehmend wettbewerbsorientierten Welt erfolgreich zu sein, werden wir extrem hart arbeiten müssen«, schrieb der in Südafrika geborene Unternehmer. »Das bedeutet, dass wir lange und mit hoher Intensität arbeiten müssen. Nur außergewöhnliche Leistungen werden zu einer guten Beurteilung führen.«

In der E-Mail forderte Musk indirekt einen Treueschwur der Angestellten: »Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Teil des neuen Twitter sein wollen, klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link.« Andernfalls, so lautete die Drohung, erhalte der oder die Betreffende eine Abfindung über drei Monatsgehälter.

Rooney gehörte zu den Mitarbeitern, die nicht auf den Link geklickt hatten.

Drei Tage später, am 19. November, erhielt er eine weitere E-Mail von X. Inhalt: »Wir bestätigen hiermit Ihre Entscheidung, das Angebot der freiwilligen Trennung anzunehmen.« Rooney, der seit 2013 bei Twitter beschäftigt war, wurde mitgeteilt, dass er ab dem 18. November als gekündigt gelte und sein Zugang zum Firmennetzwerk deaktiviert worden sei.

Rooney hatte dem Rausschmiss eine Woche später widersprochen. Er habe Twitter zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass er von seiner Position zurücktrete. Auch eine Trennungsvereinbarung habe er weder gesehen noch unterschrieben.

Vor Gericht begründete Rooney seine Nicht-Reaktion auf die E-Mail von Musk unter anderem damit, dass er zunächst Angst gehabt habe, sie zu öffnen, weil er befürchtete, es handele sich um Spam oder Malware.

In seinem Urteil folgte Arbeitsrichter Michael MacNamee der Auffassung, dass die nicht erfolgte Reaktion auf die E-Mail nicht als Kündigung zu werten sei. Außerdem seien 24 Stunden keine »angemessene Kündigungsfrist«.

Der Gesamtbetrag der Entlassungsentschädigung in Höhe von 550.131 Euro – ein irischer Rekord – setzt sich zusammen aus Rooneys entgangener Vergütung in Höhe von 350.131 Euro von Januar 2023 bis Mai 2024 und einer geschätzten entgangenen künftigen Vergütung von 200.000 Euro.

Barry Kenny, ein Anwalt von Rooney, begrüßte das Urteil. Es sei nicht in Ordnung, dass Musk oder ein anderes großes Unternehmen in diesem Land seine Angestellten auf diese Weise behandelt. Die Höhe der Entschädigung spiegele die Ernsthaftigkeit und die Schwere des Falles wider.

Eine E-Mail an die Pressestelle von Twitter wurde mit der Formulierung beantwortet: »Bin gerade beschäftigt, bitte schauen Sie später wieder vorbei.«

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