RN+ Rechtsstreit wegen verbotener Neonazi-Parolen: Erfolg für die ...

3 Tage vor
Startseite Dortmund Rechtsstreit wegen verbotener Neonazi-Parolen Erfolg für die Polizei Dortmund in zwei Fällen

Felix Guth Redakteur

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Foto Ruhr Nachrichten
Eine Neonazi-Demo vom 1. Mai 2021 war erneut Gegenstand eines Gerichtsurteils. Es ging um Auflagen, die den Rechtsextremen von der Polizei auferlegt worden waren. © Stephan Schütze (Archiv)

Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat in zwei Verfahren über rechtsextreme Demonstrationen in Dortmund entschieden. Vorherige Entscheidungen sind gekippt.

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Versammlung von 2015Entscheidungen sind gedreht1.-Mai-Demo auf WilhelmplatzMehrere Rechtsstreitigkeiten

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