RN+ Rechtsstreit wegen verbotener Neonazi-Parolen: Erfolg für die ...
2 Okt 2024
Ruhr Nachrichten
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Rechtsstreit wegen verbotener Neonazi-Parolen
Erfolg für die Polizei Dortmund in zwei Fällen
Felix Guth Redakteur
Eine Neonazi-Demo vom 1. Mai 2021 war erneut Gegenstand eines Gerichtsurteils. Es ging um Auflagen, die den Rechtsextremen von der Polizei auferlegt worden waren. © Stephan Schütze (Archiv)
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat in zwei Verfahren über rechtsextreme Demonstrationen in Dortmund entschieden. Vorherige Entscheidungen sind gekippt.
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