Freigrenze 500 statt 200 Liter: Lindner will Hobbybrauer bei der ...
Bundesfinanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer bei der in Deutschland auch für den Hausgebrauch fälligen Biersteuer entlasten. Mit einer Änderung des Biersteuergesetzes sollen Haus- und Hobbybrauer künftig 500 Liter statt bislang 200 Liter ausschließlich zum eigenen Verbrauch steuerfrei herstellen dürfen. Das geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 hervor, wie die »Augsburger Allgemeine« am Montag berichtete. Zudem soll demnach die Anmeldungspflicht des privaten Bierbrauens beim zuständigen Hauptzollamt entfallen.
Haus- und Hobbybrauer müssen bislang die voraussichtliche jährliche Produktionsmenge beim Hauptzollamt angeben. Laut der geplanten neuen Verordnung müssten sie künftig bei einer Produktion von über fünf Hektolitern eine Steueranmeldung per amtlichem Vordruck abgeben, berichtet die Zeitung. Ab fünf Hektolitern gelte die Biersteuerpflicht wie bisher; sie beträgt in der Regel je nach Stammwürze zwischen acht und 15 Euro pro Hektoliter.
Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter. Sie wurde schon in den mittelalterlichen deutschen Städten unter verschiedenen Bezeichnungen wie Bierungeld, Bierpfennig oder Malzaufschlag erhoben. Heute wird die Biersteuer von der Zollverwaltung erhoben, das Steueraufkommen steht den Ländern zu.
Die Einnahmen der Biersteuer aus dem Bereich der privaten Haus- und Hobbybrauer betrugen nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2021 rund 11.000 Euro.