Rapper gewinnt vor Gericht Warum Abou-Chaker zwei Millionen ...

Rund zwei Millionen Euro – diese Summe schuldet Arafat Abou-Chaker dem Rapmusiker Bushido. Das entschied das Landgericht Berlin am Mittwoch in einem Zivilprozess zwischen den beiden früheren Geschäftspartnern. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, hatte Abou-Chaker jahrelang Anteile seiner Einnahmen abgetreten. Einen Teil davon muss Abou-Chaker dem Rapper nun zurückzahlen. Die Berliner Richter stuften die von Abou-Chaker vorgelegten Managementverträge, die eine Beteiligung an Bushidos Nettoeinnahmen in Höhe von 30 bis 50 Prozent vorsahen, als sittenwidrig und damit als nichtig ein. 1,8 Millionen Euro gehen ­damit zurück an den Rapper, zuzüglich Zinsen sind es rund zwei Millionen Euro.

Den Rechtsstreit hatte Abou-Chaker selbst angestrengt. Nachdem Bushido 2018 die Zusammenarbeit mit ihm be­endet hatte, forderte Abou-Chaker im folgenden Jahr vor Gericht offene Honorarrechnungen ein. Der Rapper erhob daraufhin Widerklage und forderte Zahlungen zurück, die er zwischen 2016 und 2018 an Abou-Chaker geleistet hatte, Ansprüche aus früheren Zahlungen sind ­bereits verjährt.

Manager wollte Abou-Chaker nie gewesen sein

Die Richter kamen nun zu dem Schluss, dass Abou-Chaker keinen Anspruch auf Anteile von Bushidos Einnahmen hat. In dem Urteil, das der F.A.Z. vorliegt, heißt es unter anderem, der Vertrag benachteilige den Rapper, „weil eine Gegenleistung für die vereinbarten Zahlungen nicht ansatzweise geregelt ist“. Abou-Chaker habe auch nicht überzeugend darlegen können, was er unternommen habe, um Bushido wie ­angeblich vereinbart medienwirksam zu fördern und zum größten Gangsterrapper des Landes zu machen – zumal er selbst eingeräumt habe, weder Ahnung von Musik noch einen Bezug zur Subkultur Hip-Hop oder Gangsterrap gehabt zu haben. Zwar führe er verschiedene typische Managementtätigkeiten an, behaupte aber gleichzeitig, nie Bushidos Manager gewesen zu sein.

Unklar sei ebenfalls, was Abou-Chaker als „Rücken“ des Rappers geleistet habe. Gemeint sei wohl, dass er durch sein Image als Clanchef in den Medien den Eindruck erwecke, ­Bu­shido „stehe in innigem Kontakt mit ,Unterweltgrößen‘, wodurch sein ,Gangsterrapper‘-Image begründet/verstärkt werde“. Da Abou-Chaker aber selbst anführe, von Bushido in ein schlechtes Licht gerückt worden und nicht vorbestraft zu sein, sei unklar, „weshalb er überhaupt als ,Rücken‘ geeignet gewesen sein will und wodurch er dieses Image nach außen hin zum Ausdruck gebracht haben will“. Da Bushido insgesamt durch zahlreiche Regelungen „einseitig belastet“ werde, seien die Beteiligung Abou-Chakers an seinen Einnahmen „unangemessen hoch“ und der Vertrag sittenwidrig.

Bushido: „Das war wichtig für mich und meine Familie“

Im April war in der Sache bereits ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen. Ein solches Urteil erfolgt ohne Begründung, wenn eine Prozesspartei nicht zum Gerichtstermin erscheint oder keinen Antrag gestellt hat. Letzteres hatte im Frühjahr zu dem Versäumnisurteil geführt, Abou-Chaker hatte jedoch frist­gerecht Einspruch eingelegt. Damals war er sogar zu einer Zahlung von 2,2 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido verurteilt worden, ein Teil der Ansprüche ist aber inzwischen verjährt.

Sowohl Bushido als auch Arafat Abou-Chaker äußerten sich auf Instagram zu dem Urteil. „Das war heute so wichtig für mich und meine Familie“, sagte der 44 Jahre alte Rapper, der mittlerweile in Dubai lebt, in einem Videostatement. Es sei ums Prinzip gegangen: „Jahrelang abkassiert, obwohl es rechtlich nicht in Ordnung gewesen ist.“ Das habe in diesen Kreisen aber „niemanden gejuckt“, weil es darum gehe, „wer stärker ist, wer mehr Brüder hat“.

Abou-Chaker deutete hingegen an, er wolle in Berufung gehen:. „Und warum überhaupt so voreilig? Deine ,1. Instanz‘-Geschichte ist leider noch lange nicht vorbei, denn hinten sind die Enten fett“, schrieb er in einer Instagram-Story, an Bushido gerichtet.

Sollte der Rapper Geld von Abou-Chaker erhalten, könnte einen Teil davon der Fiskus einbehalten. Wie der „Stern“ am Donnerstag unter Berufung auf eine Einziehungsverfügung des Finanzamts Berlin Mitte/Tiergarten berichtete, fordert das Land Berlin mehr als 700.000 Euro von Bushido. Seine Medienanwältin Julia Bezzenberger teilte dem Magazin mit, es handele sich nicht um eine Steuerschuld, ,,sondern um eine streitige Zinsforderung, über die ein gerichtliches Verfahren anhängig ist“.

Vor dem Landgericht Berlin läuft derweil weiterhin ein Strafverfahren gegen Arafat Abou-Chaker sowie drei seiner Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem   Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung zum Nachteil von Bushido vor. Der Rapper ist Nebenkläger in dem Verfahren, das seit August 2020 bereits mehr als hundert Prozesstage zählt. Beobachter rechnen damit, dass in diesem Jahr ein Urteil fallen könnte.

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