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7 Sep 2023
Großer Erfolg vor Gericht Bushido wird Millionen-Summe von Arafat Abou-Chaker zugesprochen

06.09.2023, 20:18 Uhr Artikel anhören

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Der Rapper hat seinem alten Leben in Berlin schon länger den Rücken gekehrt und lebt mittlerweile im Ausland.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Seit Jahren streiten Musiker Bushido und Arafat Abou-Chaker vor Gericht über Millionen-Zahlungen, die der Clan-Boss als "Manager" erhalten haben soll. Nach einem ersten Teilerfolg kann Bushido nun wohl dank einer Entscheidung des Landgerichts in Berlin endgültig feiern.

Der Rapper Bushido hat in einem Zivilprozess gegen seinen Ex-Geschäftspartner um eine Millionensumme recht bekommen. Der Ex-Weggefährte müsse Bushido knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen erstatten, sagte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte. Demnach bestätigte das Gericht, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Bushido hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner die Summe nicht zahlen müssen.

"Obwohl der Kläger (Arafat) zu keinem Zeitpunkt als Manager des Beklagten (Bushido) tätig war, schlossen die Parteien am 30. Januar 2007 einen sogenannten Managementvertrag, in dem der Beklagte den Kläger (genannt 'Management') mit seiner Vertretung und Interessenwahrnehmung beauftragte", zitiert die "Bild"-Zeitung aus dem Urteil. Abou-Chaker sei also nie Bushidos rechtmäßiger Manager gewesen und müsse als direkte Folge dieses Urteils nun eine Summe von über zwei Millionen Euro nebst Zinsen zurückzahlen.

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Bushido - mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi - äußerte sich in einem Video auf Instagram zu der Entscheidung: "Ich bin so glücklich. Ich bin so, so glücklich. (...) Es geht hier ums Prinzip: Jahrelang abkassiert, obwohl es rechtlich nicht in Ordnung gewesen ist." Und: "Die Vertragsgeschichten, die dort in der Vergangenheit existiert haben, sind sittenwidrig."

Schon im April dieses Jahres war Abou-Chaker vom Berliner Gericht zu einer Zahlung in Höhe von etwas mehr als 2,2 Millionen Euro an seinen ehemaligen Geschäftspartner verurteilt worden. Das hatte damals eine Gerichtssprecherin bestätigt. Demnach sei es in dem Rechtsstreit am Landgericht Berlin unter anderem um "mehrere Rechnungen" gegangen, die Abou-Chaker gestellt habe und "mit denen er Anteile an den Einnahmen des Beklagten" geltend machen wollte, erklärt die Sprecherin. Zudem habe er Auskunft über Ausgaben und Einnahmen Bushidos erhalten wollen.

Der Rapper hatte wiederum eine Widerklage erhoben, "die im Wesentlichen auf Rückzahlung geleisteter Anteile an den Einnahmen des Beklagten gerichtet" gewesen sei. Abou-Chaker sei daraufhin zu einer Zahlung in Höhe von etwas mehr als 2,2 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt worden. Es handelte sich dabei jedoch um ein Versäumnisurteil, da Abou-Chaker keinen Antrag gestellt und Bushidos Seite einen entsprechenden Erlass beantragt habe. Das Urteil war daher noch nicht rechtskräftig und Arafat hatte fristgerecht Einspruch dagegen eingereicht. Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts werde das Versäumnisurteil nun aufrechterhalten, hieß es.

Die Trennung des Rappers von seinem langjährigen Weggefährten beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor.

Quelle: ntv.de, rog/spot/dpa

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