Bushidos Ex-Geschäftspartner zu Geldstrafe verurteilt - Freispruch ...

5 Feb 2024
Landgericht Berlin - Bushidos Ex-Geschäftspartner zu Geldstrafe verurteilt - Freispruch bei Hauptvorwürfen

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Bushido - Figure 1
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Video: rbb24 | 05.02.2024 | Nachrichten | Bild: Imgao Images / Olaf Wagner

Freiheitsberaubung, versuchte Erpressung, gefährliche Körperverletzung - es waren schwere Vorwürfe, die Rapper Bushido gegen seinen Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker erhob. Verurteilt wurde dieser aber nur wegen eines geringeren Vergehens.

Der Ex-Geschäftspartner von Rapper Bushido ist am Montag von den Hauptvorwürfen freigesprochen worden. Das Landgericht Berlin sah es am Montag nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte.

Die Richter verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro).

Anklage forderte mehr als vier Jahre Haft

Die Anklage hatte Arafat Abou-Chaker unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen. Für ihn hatte sie eine Gesamtstrafe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche Haft gefordert.

Mitangeklagt waren drei Brüder von Arafat Abou-Chaker im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Auch diese wurden von den Vorwürfen zulasten des Musikers freigesprochen. Der Hauptangeklagte und einer seiner Brüder erhalten nach dem Urteil Haftentschädigung für eine kurze Zeit, die sie in Untersuchungshaft saßen.

Bushido - Figure 2
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dpa/Annette Riedl

Zivilprozess in Berlin - Ex-Weggefährte muss Rapper Bushido Millionensumme zahlen Verteidigung plädierte auf Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte ihren ursprünglichen Strafantrag für den Hauptangeklagten um drei Wochen reduziert. Zunächst forderte sie eine Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Hintergrund dafür war, dass Abou-Chaker zwischenzeitlich den noch offenen Restbetrag einer Geldstrafe bezahlt hatte, das wurde damit in die geforderte Strafe nicht mehr einbezogen.

Abou-Chakers Verteidiger hatte am vergangenen Verhandlungstag auf Freispruch plädiert. Keine der angeblichen Straftaten seien erwiesen, die dem Rapper widerfahren sein sollten.

Vorwürfe basieren vor allem auf den Aussagen des Rappers

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein sollte. Dabei sollte er beleidigt, bedroht und auch mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert worden sein. Zu den mutmaßlichen Taten sollte es gekommen sein, nachdem der Musiker die Beziehungen zu seinem einstigen Geschäftspartner 2017 aufgelöst hatte. Dieser habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Rapper eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert, so der Vorwurf.

Ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Rappers, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt. An 113 Verhandlungstagen hat das Gericht seit August 2020 versucht, den Fall aufzuklären. Der Prozess erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.02.2024, 7 Uhr

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