Der Rapper Bushido hat in einem Zivilgerichtsprozess gegen seinen ehemaligen Beschützer und angeblichen Manager, den Berliner Clan-Boss Arafat Abou-Chaker, gewonnen. Das bestätigte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte am Mittwoch. Demnach bestätigte das Gericht, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Bushido hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner die Summe nicht zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte die Bild-Zeitung berichtet.
Demnach sieht es das Gericht als erwiesen an, dass Abou-Chaker niemals der rechtmäßige Manager von Anis Ferchichi, wie Bushido mit bürgerlichem Namen heißt, war und ihm zu Unrecht horrende Summen in Rechnung gestellt hat. Laut Urteil muss Abou-Chaker mehr als zwei Millionen Euro (2.045.459 Euro und 13 Cent) an Bushido zurückzahlen. In der Summe sind auch Zinsen enthalten.
Im Urteil heißt es laut Bild: „Obwohl der Kläger (Arafat) zu keinem Zeitpunkt als Manager des Beklagten (Bushido) tätig war, schlossen die Parteien am 30. Januar 2007 einen sogenannten Managementvertrag, in dem der Beklagte den Kläger (genannt ‚Management‘) mit seiner Vertretung und Interessenwahrnehmung beauftragte.“
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Bushido äußerte sich in einem Video auf Instagram zu der Entscheidung: „Ich bin so glücklich. Ich bin so, so glücklich. (...) Es geht hier ums Prinzip: Jahrelang abkassiert, obwohl es rechtlich nicht in Ordnung gewesen ist.“ Und: „Die Vertragsgeschichten, die dort in der Vergangenheit existiert haben, sind sittenwidrig.“
Das Gericht hatte in einer ersten Einschätzung im April 2023 den Vertrag zwischen Abou-Chaker und Bushido als sittenwidrig erachtet und Abou-Chaker zur Rückzahlung der Millionen verurteilt. Dagegen legte der Clan-Boss Einspruch ein. Das neuerliche Urteil bekräftigt laut Bild: Abou-Chaker habe Bushido immer wieder unrechtmäßige Rechnungen gestellt und kassierte zudem bis zu 50 Prozent seiner Einnahmen.
Es gebe nur eine Änderung, wie die Gerichtssprecherin erläuterte: Dem Urteil vom April zufolge hat Abou-Chaker noch 2,2 Millionen plus Zinsen zurückzahlen müssen. Ein Teil der Zahlungsforderung sei mittlerweile jedoch verjährt. Dabei handle es sich um etwa 400.000 Euro. Somit habe sich die zu zahlende Summe von 2,2 Millionen plus Zinsen auf knapp 1,8 Millionen plus Zinsen verringert.
Bushido soll für Album-Produktion gezahlt haben, obwohl es längst existierteDas Landgericht argumentiert in seiner Urteilsbegründung wohl auch mit einem sogenannten „Türkeigeschäft“ zwischen 2007 und 2008. Demnach soll Bushido angehalten worden sein, ein neues Album des türkischen Künstlers Gökhan Tepe (45) zu produzieren und zu vermarkten. Der Rapper habe daraufhin eine Millionensumme an unterschiedliche Konten in der Türkei überwiesen. Nur: Tepe hatte sein Album längst veröffentlicht. Das wurde Ende 2008 bekannt. Auch die Firma des Produzenten, an die Bushido im Auftrag von Abou-Chaker das Geld überwiesen haben soll, hat nach Ansicht des Gerichts nie existiert.
Anis Ferchichi alias Bushido stellte seine Zahlungen an Abou-Chaker 2018 ein. Es folgte der Bruch in der Öffentlichkeit. Bushido packte aus und verglich seine geschäftlichen Beziehungen mit Abou-Chaker mit einer „Zwangsheirat“ und berichtete von angeblicher versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung.
Die Trennung des Rappers von seinem langjährigen Weggefährten beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein umfassender Strafprozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor. (mit dpa)