Buß- und Bettag 2023: Sonderfall Bayern – und wo er in ...
Stand: 22.11.2023, 07:58 Uhr
Von: Kai Hartwig
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In Deutschland war der Buß- und Bettag einst bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Das ist vorbei, doch gewisse Regeln gelten an dem Tag immer noch.
München – Früher war der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag in ganz Deutschland. Doch vor fast drei Jahrzehnten wurde dieser in fast allen Bundesländern abgeschafft. Aber ein ganz normaler Werktag ist er etwa in Bayern auch nicht. Hier bekommen Schülerinnen und Schüler an dem Feiertag der evangelischen Kirche schulfrei. Ihre Eltern müssen dagegen arbeiten. Lesen Sie hier die wichtigsten Fakten zum Buß- und Bettag.
Wann ist der Buß- und Bettag 2023?Der Buß- und Bettag fällt im Jahr 2023 auf den 22. November. Er wird Jahr für Jahr am Mittwoch vor dem Totensonntag begangen, dieser folgt am 26. November 2023.
Welche Bedeutung hat der Buß- und Bettag?Beim Buß- und Bettag handelt es sich um einen Feiertag der evangelischen Kirche. Die Gläubigen sollen an dem Tag Reue für ihre begangenen Sünden empfinden. „Besinnung, kritische Lebensbilanz und Neuorientierung stehen in evangelischen Gottesdiensten zum Buß- und Bettag im Mittelpunkt“, heißt es auf der Homepage der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): „Versagen und Schuld, Versäumnisse und Fehlentscheidungen kann man im Gebet vor Gott bringen. Der Feiertag dient zudem dem Nachdenken über gesellschaftliche Irrtümer.“
Der Buß- und Bettag ist seit gut drei Jahrzehnten ein fast ganz normaler Werktag. Für Schülerinnen und Schüler gilt das jedoch nicht. © Karl-Josef Hildenbrand/dpaIn welchem Bundesland ist der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag?Nur noch in Sachsen ist der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag. Hier gilt: Geschäfte bleiben geschlossen, Schüler haben frei. Früher war der Buß- und Bettag ein bundesweiter Feiertag, wurde aber 1995 in fast allen Bundesländern gestrichen – zugunsten der damals neu eingeführten Pflegeversicherung, die durch einen weiteren Arbeitstag finanziert werden sollte.
Diese Ausnahmen gelten in Bayern und Berlin am Buß- und BettagEinen Sonderfall stellt das Bundesland Bayern dar. Hier ist – wie in den übrigen Bundesländern abgesehen von Sachsen auch – der Buß- und Bettag ein fast normaler Werktag, an dem gearbeitet wird. Allerdings findet an Schulen im Gegensatz zu Universitäten und Hochschulen kein Unterricht statt. Der Grund: Das Kultusministerium muss allen evangelischen Lehrerinnen und Lehrern den Besuch eines Gottesdienstes ermöglichen. „Die Lehrkräfte haben an diesem Tag unterrichtsfrei, nicht aber dienstfrei“, hieß es aus dem Ministerium. An vielen Schulen gebe es sogenannte pädagogische Tage, um „aktuelle Aspekte aus Bildung und Erziehung“ zu thematisieren. Allerdings bleibe die Vorgabe, dass Lehrerinnen und Lehrer, die in den Gottesdienst wollen, dies auch können.
Dieser Umstand sorgt bei berufstätigen Eltern in Bayern oft für ein Betreuungsproblem. Daher bieten viele größere Unternehmen und Behörden für den Buß- und Bettag ein spezielles Kinderprogramm für den Nachwuchs des Personals an. Im Uniklinikum Augsburg kümmern sich beispielsweise das Familienbüro und freiwillige Helfer um die Kinder der Mitarbeiter. Während Mama und Papa arbeiten, dürfen die Mädchen und Buben den Hubschrauberlandeplatz erkunden oder eine Runde Sport mit den Sporttherapeuten der Klinik machen.
In Berlin müssen evangelische Schülerinnen und Schüler am Buß- und Bettag nicht zur Schule kommen.
Buß- und Bettag: Tanzverbot in vier BundesländernDer Buß- und Bettag zählt in Bayern zu den sogenannten „Stillen Tage“. Ab 2 Uhr morgens gilt dann ein Tanzverbot bis Mitternacht. Im Allgemeinen sind Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen an dem Feiertag tabu. Auch in Sachsen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gilt Feierverbot, wie unter anderem auch an Allerheiligen.
Wann wurde der Buß- und Bettag erfunden?Der Buß- und Bettag geht als landesweiter Feiertag auf das am 27. Februar 1934 erlassene „Reichsgesetz über die Feiertage“ zurück. Damals wurde er als gesetzlicher Feiertag innerhalb des Deutschen Reichs eingeführt. Mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 übernahmen auch die sogenannten neuen Bundesländer den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag. (kh)