Nachtflugverbot für Baerbock aufgehoben - damit sie Fußball ...

3 Jul 2024
Baerbock

Ab 23 Uhr darf vom Flughafen Frankfurt in Hessen keine Maschine mehr starten. Eine Sondergenehmigung gibt es nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, jede Sondergenehmigung wird vom hessischen Wirtschaftsministerium einzeln geprüft. Im Fall von Annalena Baerbock wurde die Genehmigung erteilt - damit sie sich das Spiel Deutschland-Schweiz live im Stadion ansehen konnte. Zunächst berichtete die Bild über den Vorfall.

„Zwei Flüge der Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Bundeskanzler Scholz bzw. Außenministerin Baerbock an Bord starteten am 23.06.2024 nach dem Spiel Deutschland – Schweiz um 23.39 bzw. 23.54 Uhr“, zitiert das Blatt das zuständige hessische Wirtschaftsministerium. 

Behörde verweist auf „öffentliches Interesse“

Auch das Auswärtige bestätigte den Sonderflug und die erteilte Ausnahmegenehmigung. Anders als die anderen Mitglieder der Bundesregierung sei Außenministerin Baerbock unmittelbar im Anschluss an das Spiel nicht nach Berlin, sondern wegen des am nächsten Morgen beginnenden Treffens der EU-Außenminister nach Luxemburg gereist. Beide Flüge sind mit 184 Kilometern (Frankfurt - Luxemburg) und 424 Kilometern (Frankfurt - Berlin) Luftlinie Kurzstreckenflüge.

Noch im Februar 2024 gab es Diskussionen um eine Lockerung des strengen Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen. Dabei ging es auch darum, ob die Spieler der Mannschaften nachts noch weiterfliegen könnten, etwa zum nächsten Austragungsort. Die Grünen lehnten das strikt ab. „Alle Spielorte sind perfekt an das Bahnnetz angeschlossen“, teilten die Parteikollegen von Annalena Baerbock mit.

Und weiter: „Das öffentliche Interesse kann nicht als Argument für die Aussetzung des Nachtflugverbots herangezogen werden.“ Das war im aktuellen Fall offenbar anders. Zur Begründung, warum Baerbock die Sondergenehmigung erteilt wurde, sagte das hessische Wirtschaftsministerium der Bild-Zeitung, dass in diesem Fall „seitens der Behörde das öffentliche Interesse anerkannt“ worden sei.

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