Amazon Prime Day 2024: Worauf Sie in Angebotswochen achten ...

11 Stunden vor
Amazon Prime

An Black Friday, Amazon Prime Day und Co. lockt der Handel mit Rabatten. Doch die Angebote sind nicht immer gut. Worauf Verbraucher achten sollten.

Am 8. und 9. Oktober finden die großen Angebotstage bei dem Onlinehändler Amazon statt. Danach gehen die Schnäppchenwochen am 11. November mit dem Singles Day weiter. Über den Black Friday bis zum Cyber Monday am 2. Dezember gibt es weitere Rabattaktionen. Für den Handel beginnt damit das alljährliche Weihnachtsgeschäft. Auch die Kundinnen und Kunden sollen in dieser Zeit von vermeintlichen Schnäppchen profitieren.

Doch wann lohnt sich ein Angebot? Und worauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten?

Zum einen warnen die Verbraucherzentralen vor gefälschten Internetseiten. „Gerade jetzt in der Shopping-Hochsaison sollten Verbraucherinnen und Verbraucher besonders vorsichtig sein“, mahnt Kathrin Bartsch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wer frei im Netz nach Angeboten sucht, sollte die Webseite prüfen.“ Die Verbraucherzentrale bietet dazu den Fakeshop-Finder an. Damit können Nutzerinnen und Nutzer prüfen, ob es sich um eine seriöse Seite handelt.

Doch auch auf vermeintlich sicheren Seiten ist Vorsicht geboten. „Online-Marktplätze wie Amazon bieten Händlerinnen und Händlern zwar einen Handelsplatz auf ihrer Plattform, dahinter können sich aber auch unseriöse Anbieter verbergen“, berichtet Bartsch. Den Verbraucherschützern sind in der Vergangenheit bereits mehrfach unseriöse Angebote aufgefallen, bei denen Kundinnen und Kunden per Vorkasse zahlen sollten. Die Ware sei dann aber nie angekommen.

Zudem sei es sinnvoll, die Anbieter auf den Online-Marktplätzen noch einmal zu überprüfen. Hinter einigen Angeboten könnten sich auch sogenannte Drop-Shipping-Unternehmen verbergen. Das bedeutet, dass die Bestellung und auch die Abrechnung zwar über den Anbieter läuft, die Ware aber letztendlich vom Hersteller oder Großhändler verschickt wird. Das muss nicht per se schlecht sein. Aber: „Oft wird in der Produktbeschreibung eine viel bessere Qualität versprochen – und die Verbraucherinnen und Verbraucher sind dann irritiert, wenn sie Billigware erhalten“, erklärt Bartsch.

Während der Schnäppchenwochen gilt es auch, Ruhe zu bewahren. Zum einen sind die Händlerinnen und Händler verpflichtet, die Gültigkeitstage der Angebote zu kennzeichnen. Zum anderen sollten sich Konsumentinnen und Konsumenten nicht durch geringe Lagerbestände oder Countdowns unter Druck setzen lassen.

Um ein Schnäppchen zu finden, sollten Käuferinnen und Käufer auch während der Schnäppchenzeit die Angebote auf den verschiedenen Plattformen prüfen. Zwar wird auf den Webseiten die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) dem Angebotspreis gegenübergestellt. In der Regel verlangt aber kaum ein Händler tatsächlich diesen Preis. Der vermeintliche Rabatt fällt daher oft geringer aus. Um den Überblick zu behalten, kann es sich daher lohnen, Angebote auf Preisvergleichsportalen zu checken.

Kommt es dennoch zu einem Fehlkauf, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Bestellung widerrufen. Ist dies nicht mehr möglich, bleibt das Widerrufsrecht. Bei Online-Käufen ist der Widerruf in der Regel bis zu 14 Tage nach Lieferung der Ware ohne Angabe von Gründen möglich.

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